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Wiesenruh Vorteile

Sommer:

  • Gratis-Freizeitangebote
  • Gratis-Badespass
  • idealer Ausgangspunkt für viele Sport- und Freizeitmöglichkeiten
  • 5% Frühbucherbonus bei einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen
  • Unser beliebtes Gartenfrühstück

Winter:

  • Skigebiet Bichlbach - Berwangertal in wenigen Gehminuten erreichbar
  • Haltestelle zum gratis Ski-Rundbus der Region ca. 200 m entfernt
  • Skischule - im Ort
  • Langläufer - direkter Loipeneinstieg beim Haus
  • NEU - kostenlose Benützung der Kunsteisbahn Ehrwald
  • NEU - freier Eintritt ins Erlebnis-Familienbad Ehrwald
  • NEU - gratis mit dem Zug von Vils bis Garmisch

Ihre Gastgeber

Familie Fasser
Siedlung 121
A-6621 Bichlbach

Tel. +43(0)5674 5272
Fax +43(0)5674 5272-4
Email: info@wiesenruh.at



Aktuelle Angebote

HERBST - PAUSCHALWOCHEN

HERBST - PAUSCHALWOCHEN

11. Sept. - 17. Okt. 2010
ALLES INKLUSIVE ...
ab 250.00 
» anfragen  » mehr info

Familienbad Ehrwald

Anreise

Anreise

Buchungsinformationen Wiesenruh Bichlbach

Ausstattung:
Die Ferienwohnungen sind vollständig eingerichtet.
Bettwäsche, Handtücher ... sind vorhanden.

Anreise:
Die Ferienwohnungen und Zimmer stehen Ihnen in der Regel ab 16.00 Uhr zur Verfügung, wenn möglich auch früher.

Abreise:
Am Abreisetag sollen die Wohnungen und Zimmer bis 9.30 Uhr oder nach Vereinbarung frei sein.

Bezahlung:
Wir bitten die Rechnung am Urlaubsbeginn oder spätestens am Vorabend (17.00 bis 19.00) der Abreise mittels Bargeld zu begleichen. Kreditkarten können wir auf Grund der hohen Gebühren nicht akzeptieren.

Haustiere:
Nach vorheriger Absprache erlaubt.

Auszug aus dem österreicheschen Hotelreglement:

Allgemeine Bedingungen:
Das Österreichische Hotelreglement stellt jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise bereit sind, mit Ihren Gästen Beherbergungsverträge abzuschließen.
Unbeschadet anderer zwingender Rechtsvorschriften bildet das Österreichische Hotelreglement die Grundlage zur rechtlichen Beurteilung aller Beziehungen, die sich aus dem zwischen dem Gast und dem Beherberger abgeschlossenem Beherbergungsvertrag ergeben. Das Österreichische Hotelreglement schließt Sondervereinbarungen, die nach österr. Gesetzen zulässig sind, nicht aus.

Rücktritt des Gastes:
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Es ist jedoch eine

Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornogebühr muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

Nichtinanspruchnahme bereitgestellter Leistungen:
Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Vermieter muss jedoch in Abzug bringen was er infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes sich erspart hat oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.

Nach Erhebung des Fachverbandes der Beherbergungsbetriebe werden in den meisten Fällen die Einsparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 % des Zimmerpreises
sowie 30 % des Verpflegungspreises betragen. Beherberger, die nur Zimmer mit Frühstück vermieten, refundieren dem Gast, der das Frühstück nicht in Anspruch nimmt, nichts von dem vereinbarten Preis.